Rechtsprechung
SG Hannover, 29.05.2007 - S 19 KR 490/06 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 20/05 R
Krankenversicherung - Voraussetzungen für Kostenübernahme von Fahrkosten bei …
Auszug aus SG Hannover, 29.05.2007 - S 19 KR 490/06
Sie sieht ihre Rechtsauffassung durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 26.09.2006, B 1 KR 20/05 gestützt.Viel-mehr ergebe sich aus dem systematischen Zusammenhang zwischen § 60 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 SGB V, dass stets zwingende medizinische Gründe vorliegen müssten, um einen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten zu begründen (BSG, Urteil vom 26. September 2006, B 1 KR 20/05 R).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2006 - L 1 KR 273/06
Auszug aus SG Hannover, 29.05.2007 - S 19 KR 490/06
Auf die Beschwerde der Be-klagten hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit Beschluss vom 28.11.2006 (L 1 KR 273/06 ER) die Verpflichtung der Beklagten zu Kostenüber-nahme aufgehoben.Denn bei den in den Richtlinien verwendeten Formulierungen (etwa "zwingende medizinische Notwendigkeit", § 8 Abs. 1) handelt es sich um ausfüllungsbedürftige Begriffe, deren Vorliegen als Tatbestandsmerkmal erst bejaht werden kann, wenn ein konkreter Lebenssach-verhalt mitgeteilt worden ist (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Be-schluss vom 28. November 2006, L 1 KR 273/06 ER).
- SG Hannover, 25.09.2006 - S 19 KR 328/06
Auszug aus SG Hannover, 29.05.2007 - S 19 KR 490/06
Der Kläger hatte bereits am 28.06.2006 beim Sozialgericht Hannover Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gestellt (S 19 KR 328/06 ER) und begehrt, die Beklagte zur Kostenübernahme der täglichen Krankenfahrten zur Substituti-onsbehandlung mit öffentlichen Verkehrsmitteln vorläufig zu verpflichten.Das Gericht hat die Prozessakte des einstweiligen Rechtschutzverfahren S 19 KR 328/06 ER beigezogen.
- LSG Hessen, 06.09.2005 - L 1 KR 196/04
Krankenversicherung - keine Kostenübernahme der Fahrkosten zur ambulanten …
Auszug aus SG Hannover, 29.05.2007 - S 19 KR 490/06
Die Not-wendigkeit, die Substitution innerhalb einer Arztpraxis, in einem Krankenhaus, in einer Apotheke oder in einer staatlich anerkannten Drogenhilfestelle durchzufüh-ren, ergibt sich jedoch nicht aus medizinischen Umständen (Hessisches Landes-sozialgericht, Urteil vom 6. September 2005, L 1 KR 196/04;… bestätigt durch BSG a.a.O.).